EU-rechtliche Regelungen

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Den Vorschriften über die Steuerbefreiungen der Einfuhr gem. § 5 UStG liegt im Wesentlichen der Art. 143 MwStSystRL (alt: Art. 14 Abs. 1 Buchst. d) der 6. EG-Richtlinie) zugrunde. Die Befreiungen i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UStG beruhen hierbei insbesondere auf Art. 95 des EWG-Vertrags, wonach eingeführte Waren nicht höher mit inländischen Abgaben belastet werden als gleichartige inländische Waren. § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG steht im Zusammenhang mit Art. 28c Teil D der 6. EG-Richtlinie.