Kurzübersicht

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Rechtliche Grundlagen:

§ 4b UStG, Abschn. 4b.1 UStAE

Problemkreise:

Der steuerbare innergemeinschaftliche Erwerb i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 1a UStG ist grundsätzlich steuerpflichtig. Eine endgültige Belastung des Erwerbers mit der Umsatzsteuer tritt in den meisten Fällen jedoch nicht ein, da der Erwerber gem. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. § 4b UStG dient im Wesentlichen dem Zweck der Gleichbehandlung mit inländischen Lieferungen und der Einfuhr von Waren aus dem Drittland. Die Steuerbefreiung ist materiell jedoch nur für die Fälle von Bedeutung, bei dem der Erwerber nicht oder nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ein Verzicht auf die Steuerbefreiung i.S.d. § 9 UStG ist nicht möglich.

Siehe auch:

Bestimmungsland-/Ursprungslandprinzip

Dreiecksgeschäft

Erwerbsort

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Reihengeschäft

Steuerbefreiung der Einfuhr

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer