Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Umsätze fallen insoweit unter das Grunderwerbsteuergesetz, wie es sich um grunderwerbsteuerbare Erwerbsvorgänge i.S.d. § 1 GrEStG handelt. Während die Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz an den Erwerbsvorgang, also an das der Grundstücksübertragung vorausgehende Verpflichtungsgeschäft anknüpft, besteuert das Umsatzsteuergesetz Leistungen, d.h. die eigentliche Erfüllung von Verpflichtungsgeschäften.
Der Grunderwerbsteuer unterliegen insbesondere die folgenden Erwerbsvorgänge im Zusammenhang mit inländischen Grundstücken:
Diese Regelung des GrEStG behandelt den eigentlichen Grundfall, den notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer das Eigentum an einem Grundstück zu verschaffen.
BeispielA und B gründen die AB OHG. Im Einbringungsvertrag verpflichtet sich A, seine Einlageverpflichtung durch die Einbringung eines bisher seinem Einzelunternehmen zugeordneten Grundstücks zu erfüllen. |
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