Praxisfälle

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Die Steuerbefreiungen des § 4 UStG beziehen sich grundsätzlich nur auf steuerbare Lieferungen und sonstige Leistungen i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (vgl. Einleitungssatz zu § 4 UStG).

Ferienwohnung

Unternehmer (Kfz-Händler) A aus Münster vermietet an Urlauber aus Deutschland seine Ferienwohnung auf Mallorca.

Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (z.B. Leistungen i.S.d. § 4 Nr. 12 UStG) werden dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt.

Der Ort des Unternehmens oder der Ort der Betriebsstätte des Vermieters als auch der Wohnort des Leistungsempfängers sind für die umsatzsteuerliche Beurteilung irrelevant. Entscheidend für die Ortsbestimmung ist der Belegenheitsort des Grundstücks. Die Vermietung ist daher in Deutschland nicht steuerbar.