Arbeitshilfen

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Abgrenzung Eigenhandel - Kommission - Vermittlung

Abgrenzung Vermittlung (agenturmäßiges Handeln) und Eigenhandel; Abschn. 3.7 UStAE :

zivilrechtliche Vereinbarung maßgebend (§§ 164 ff. BGB; §§ 84, 93 HGB)

Handeln im fremden Namen nach außen hin erkennbar

Unternehmer A und Endkunde müssen "voneinander wissen"

Auftraggeber trägt das wirtschaftliche Risiko und bestimmt das wirtschaftliche Ergebnis