EU-rechtliche Regelungen

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Die Steuerbefreiung für Vermittlungsleistungen beruht auf Art. 153 Abs. 1 und 2 MwStSystRL. Danach sind Dienstleistungen von im fremden Namen und für fremde Rechnung handelnden Vermittlern steuerfrei, wenn sie die dort genannten Umsätze oder Umsätze außerhalb der Gemeinschaft betreffen.