Kurzübersicht

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Rechtliche Grundlagen:

§ 4 Nr. 8 UStG, Abschn. 4.8.1-4.8.14 UStAE

Problemkreise:

Das UStG befreit bestimmte Umsätze im Geld- und Kapitalverkehr von der Umsatzsteuerpflicht. Unter die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 8 UStG fallen im Wesentlichen Finanzdienstleistungen und damit Umsätze, die üblicherweise von Kreditinstituten erbracht werden. Die Vorschrift ist jedoch nicht auf Kreditinstitute i.S.d § 1 Abs. 1 Satz 1 KWG beschränkt, sondern gilt für alle Unternehmer, die entsprechende Umsätze ausführen. Wie die meisten anderen Steuerbefreiungen hat jedoch auch die Vorschrift des § 4 Nr. 8 UStG grundsätzlich zur Folge, dass der Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG ausgeschlossen ist. Hinsichtlich der Beurteilung, ob es sich bei diesen Umsätzen um eigenständige Hauptleistungen oder umsatzsteuerlich unselbständige Nebenleistungen handelt, ergeben sich in der Praxis häufig Schwierigkeiten.

Siehe auch:

Ausschlussumsätze

Einheitlichkeit der Leistung

Option