Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Das UStG befreit bestimmte Umsätze im Geld- und Kapitalverkehr von der Umsatzsteuerpflicht. Unter die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 8 UStG fallen im Wesentlichen Finanzdienstleistungen und damit Umsätze, die üblicherweise von Kreditinstituten erbracht werden. Die Vorschrift ist jedoch nicht auf Kreditinstitute i.S.d. §