Kurzübersicht

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Rechtliche Grundlagen:

§ 27a UStG, Abschn. 27a.1 UStAE

Problemkreise:

Unternehmer, die am innergemeinschaftlichen Handel teilnehmen, benötigen neben ihrer Steuernummer eine USt-IdNr. Die USt-IdNr. ist hierbei nicht nur das persönliche Kennzeichen des Unternehmers, sondern hat daneben auch wichtige Beweis- und Ordnungsfunktionen.

Siehe auch:

Innergemeinschaftliche Lieferung

Ort der sonstigen Leistung

Umsatzsteuerlager

Zusammenfassende Meldung