Problem

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Die USt-IdNr. ist das Ordnungsmerkmal und Unternehmerkennzeichen im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr. Die Schaffung des europäischen Binnenmarkts (Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz v. 25.08.1992, BGBl I, 1548) und der Wegfall der Grenzzollstellen haben zur Konsequenz, dass grenzüberschreitende Leistungen im Binnenmarkt nicht mehr der Einfuhrumsatzbesteuerung unterliegen. Im Rahmen einer Übergangsregelung gilt für den kommerziellen Warenverkehr jedoch weiterhin das Bestimmungslandprinzip, nach dem Warenerwerbe grundsätzlich erst im Bestimmungsland mit der Umsatzsteuer belastet werden. Anders als bisher wird hierbei jedoch nicht die Einfuhr besteuert, sondern der innergemeinschaftliche Erwerb. Die USt-IdNr. ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Übergangsregelung, indem sie unerlässliche Kontrollen ermöglicht. Unternehmer, die Waren in andere EU-Mitgliedstaaten liefern oder Waren aus diesen Ländern beziehen, erhalten daher für Umsatzsteuerzwecke neben ihrer Steuernummer grundsätzlich eine eigene USt-IdNr.