Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Rechtliche Grundlagen:
§ 18 UStG, Abschn. 18.1-18.9 UStAE
Problemkreise:
Der Unternehmer hat grundsätzlich gem. § 18 Abs. 1 UStG bis zum zehnten Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung zu übermitteln.
Siehe auch:
Juristische Person des öffentlichen Rechts