Kurzübersicht

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Rechtliche Grundlagen:

§ 4 Nr. 4a UStG, Abschn. 4.4a.1 UStAE, BMF v. 28.01.2004 (BStBl I, 242)

Problemkreise:

Lieferungen in ein Umsatzsteuerlager, Lieferungen im Umsatzsteuerlager und sonstige Leistungen in Zusammenhang mit einem Umsatzsteuerlager sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit.

Siehe auch:

Einfuhr

Lieferort

Lieferung

Steuerbefreiung der Einfuhr

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer