Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Rechtliche Grundlagen:
§ 14c Abs. 1 UStG, Abschn. 14.11 Abs.
Problemkreise:
Werden in Rechnungen die gesondert auszuweisenden Umsatzsteuerbeträge zu hoch ausgewiesen, schuldet der Unternehmer auch den über die nach dem Gesetz richtige Steuer hinaus ausgewiesenen Betrag. In § 14c Abs. 1 UStG ist der Fall des zu niedrigen Steuerausweises ausdrücklich nicht erwähnt. Dies ist nicht notwendig, da ohnehin immer gem. § 13 Abs. 1 UStG die gesetzlich geschuldete Steuer geschuldet wird.
Siehe auch: