EU-rechtliche Regelungen

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Art. 9 MwStSystRL verwendet anstelle des Begriffs "Unternehmer" die Bezeichnung "Steuerpflichtiger". Steuerpflichtiger bzw. Unternehmer ist danach, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von Ort, Zweck und Ergebnis selbständig ausübt.