Kurzübersicht

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Rechtliche Grundlagen:

§ 2 UStG, Abschn. 2.1-2.6 UStAE

Problemkreise:

Steuersubjekt im umsatzsteuerlichen Sinn ist der Unternehmer. Er ist grundsätzlich Schuldner der Umsatzsteuer, zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen verpflichtet und zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Siehe auch:

Fahrzeuglieferer

Juristische Person des öffentlichen Rechts

Kleinunternehmer

Organschaft

Rahmen des Unternehmens