Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Rechtliche Grundlagen:
§ 2 UStG, Abschn. 2.1-2.6 UStAE
Problemkreise:
Steuersubjekt im umsatzsteuerlichen Sinn ist der Unternehmer. Er ist grundsätzlich Schuldner der Umsatzsteuer, zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen verpflichtet und zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Siehe auch:
Juristische Person des öffentlichen Rechts