Praxisfälle

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Baustoffhändler H aus Dortmund betreibt ein Auslieferungslager in Luxemburg. Er bringt regelmäßig mehrere Paletten Kalksandsteine dorthin. Die Steine sollen dort an private Abnehmer oder andere Unternehmer, die jedoch noch nicht feststehen, geliefert werden.

Es handelt sich beim Transport der Steine um ein innergemeinschaftliches Verbringen gem. § 3 Abs. 1a UStG. Der Vorgang ist damit einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt. Die Steuerbefreiung des § 6a UStG ist entsprechend anzuwenden, so dass der Verbringensvorgang in Deutschland steuerfrei ist. In Luxemburg ist korrespondierend nach den dortigen umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften ein innergemeinschaftlicher Erwerb zu versteuern. Gegebenenfalls steht dem Unternehmer aus dem Erwerb ein Vorsteuerabzug zu.