Praxisfälle

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Eigennutzung des unternehmerischen Kfz durch den Unternehmer selbst für private Zwecke

Unternehmer U schafft ein neues Kfz an. Er beabsichtigt, das Fahrzeug sowohl für seine unternehmerische Tätigkeit als auch für private Zwecke zu nutzen.

Je nach Anschaffungszeitraum gelten für den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten eines Fahrzeugs unterschiedliche Regelungen. Für ein sowohl unternehmerisch als auch privat genutztes Fahrzeug ergeben sich viele Gestaltungsmöglichkeiten, die im Einzelnen bei den Gestaltungshinweisen dargestellt werden.

Überlassung eines unternehmerischen Kfz an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung

Ein sogenannter Firmenwagen mit einer Jahresfahrleistung von 20.000 km wird von einem Arbeitnehmer des Unternehmers U laut ordnungsgemäß geführtem Fahrtenbuch an 180 Tagen jährlich für Fahrten zur 10 km entfernten Arbeitsstätte benutzt. Die übrigen Privatfahrten des Arbeitnehmers belaufen sich auf insgesamt 3.400 km. Die gesamten Kfz-Kosten (Nettoaufwendungen einschließlich der auf den nach § 15a UStG maßgeblichen Berichtigungszeitraum verteilten Anschaffungs- oder Herstellungskosten) betragen 9.000 Euro.

Von den Privatfahrten des Arbeitnehmers entfallen 3.600 km auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (180 Tage x 20 km) und 3.400 km auf sonstige Fahrten. Dies entspricht einer Privatnutzung von insgesamt 35 % (7.000 km von 20.000 km).