EU-rechtliche Regelungen

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Gemäß Art. 262 -272 MwStSystRL (Richtlinie 2006/12/EG) sind Steuerpflichtige mit USt-IdNr., die bestimmte Ausgangsumsätze erbringen, zur Abgabe von ZM verpflichtet. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Verpflichtung mit Einführung des § 18a UStG in nationales Recht umgesetzt.