Kurzübersicht

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Rechtliche Grundlagen:

§ 18a UStG, Abschn. 18a.1-18a.5 UStAE

Problemkreise:

Neben der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen obliegt Unternehmern die Verpflichtung zur Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen (ZM), wenn sie bestimmte Leistungen erbringen. Diese Meldepflicht besteht auch bei Einlagerungen in ein Konsignationslager im Rahmen des § 6b UStG. Hinsichtlich des betroffenen Personenkreises, dem Meldungsinhalt und dem Meldeverfahren gilt es, Besonderheiten gegenüber den übrigen umsatzsteuerlichen Pflichten zu erkennen.

Siehe auch:

Änderung der Bemessungsgrundlage

Bestimmungsland-/Ursprungslandprinzip

Dauerfristverlängerung

Dreiecksgeschäft

Durchschnittssätze

Entgelt

Erwerb neuer Fahrzeuge

Fahrzeugeinzelbesteuerung

Fiskalvertreter

Innergemeinschaftliche Lieferung

Innergemeinschaftlicher Erwerb

Organschaft

Rechnung

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Unternehmer

Verbringen