Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz |
Rechtliche Grundlagen:
§ 18a UStG, Abschn. 18a.1-18a.5 UStAE
Problemkreise:
Neben der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärungen obliegt Unternehmern die Verpflichtung zur Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen (ZM), wenn sie bestimmte Leistungen erbringen. Diese Meldepflicht besteht auch bei Einlagerungen in ein Konsignationslager im Rahmen des § 6b UStG. Hinsichtlich des betroffenen Personenkreises, dem Meldungsinhalt und dem Meldeverfahren gilt es, Besonderheiten gegenüber den übrigen umsatzsteuerlichen Pflichten zu erkennen.
Siehe auch:
Änderung der Bemessungsgrundlage
Bestimmungsland-/Ursprungslandprinzip
Innergemeinschaftliche Lieferung
Innergemeinschaftlicher Erwerb
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer