Praxisfälle

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Angaben im Einlagebogen

Der Hersteller von Sportbekleidung Vogt mit Sitz in Münster liefert am 11.01.2023 an den österreichischen Händler Helm 400 rote Damentrikots zu einem Preis von 12.000 Euro (Rechnungstellung zeitgleich). Helm bestellt aufgrund der großen Nachfrage weitere 200 schwarze Damentrikots für 6.000 Euro, die die Fa. Vogt am 10.03.2023 liefert. Da die schwarzen Trikots qualitative Mängel aufweisen, vereinbaren die Fa. Vogt und die Fa. Helm am 15.03.2023 eine Preisminderung i.H.v. 800 Euro.

Die Fa. Vogt ist verpflichtet, zum 25.02.2023 eine ZM für Januar 2023 und zum 25.04.2023 eine ZM für März 2023 gem. § 18a Abs. 1 Satz 1 UStG beim Bundeszentralamt für Steuern abzugeben. Darin hat sie im Einlagebogen folgende Angaben zu machen:

USt-IdNr. der Fa. Helm gem. § 18a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) UStG,

Summe der Bemessungsgrundlagen der innergemeinschaftlichen Lieferungen gem. § 18a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b) .