I. Streitig war, ob die Errichtung einer Produkten-Pipeline selbstverbrauchsteuerpflichtig ist.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist ein aus Mineralölgesellschaften gebildetes Konsortium (Gesellschaft bürgerlichen Rechts -GbR-), das Organträger einer Rohrleitungstransportgesellschaft mbH (GmbH) ist. Die Gesellschafter des Klägers sind auch Gesellschafter der GmbH.
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