I. Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft mit der A. & Co Kommanditgesellschaft als einziger persönlich haftender Gesellschafterin und der offenen Handelsgesellschaft A. Verwaltungsgesellschaft als einziger Kommanditistin. Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft sind die A. & Co Kommanditgesellschaft und Rechtsanwalt B. . Nach dem Gesellschaftsvertrag soll Rechtsanwalt B. am Vermögen, am Gewinn und am Verlust der Gesellschaft nicht beteiligt und im Innenverhältnis von der Haftung freigestellt sowie als "Treuhänder" des anderen Gesellschafters bei Ausübung des Stimmrechts an dessen Weisungen gebunden sein.
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