I. Streitig ist, ob die Rechtsvorgängerin der Revisionsbeklagten für von ihr angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter und errichtete Gebäude, die sie der mit ihr durch Organschaft verbundenen Revisionsbeklagten, einer GmbH, zu Produktionszwecken zur Verfügung gestellt hat, Investitionszulage bzw. erhöhte Investitionszulage erhalten kann.
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