I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Konkursverwalter über das Vermögen der M (Gemeinschuldnerin). Das Konkursverfahren wurde am 29. November 1990 eröffnet. Der Kläger führt den Betrieb der Gemeinschuldnerin nicht fort.
Die Gemeinschuldnerin hatte für ihr Unternehmen zwei PKW der Marke BMW als Leasingnehmerin bezogen. Als Laufzeiten der Leasingverträge war die Zeit vom 14. März 1989 bis 13. März 1992 für den einen PKW und die Zeit vom 20. Juni 1990 bis 19. Dezember 1993 für den zweiten PKW vereinbart. Zusätzlich zu den monatlichen Leasingraten war zu Beginn der Leasingverhältnisse je eine Leasingsonderzahlung zu leisten. Für die Leasingsonderzahlungen hatte die Gemeinschuldnerin den Vorsteuerabzug vorgenommen.
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