LG Aachen - Urteil vom 21.10.1988
5 S 207/88
Normen:
BGB § 249, § 251 ;
Fundstellen:
r+s 1988, 366

LG Aachen - Urteil vom 21.10.1988 (5 S 207/88) - DRsp Nr. 1994/14206

LG Aachen, Urteil vom 21.10.1988 - Aktenzeichen 5 S 207/88

DRsp Nr. 1994/14206

1. Wurde ein verunfalltes Kfz (Totalschaden) hälftig betrieblich und privat genutzt, so hat der geschädigte Halter keinen Anspruch gegen den Schädiger auf Ersatz der auf einzelne Schadenpositionen entfallenden Mehrwertsteuer, weil er umsatzsteuerrechtlich im vollen Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. 2. Zur Frage, ob durch den Totalschaden auf einer betriebsbezogenen Fahrt und dadurch bedingten Erwerb eines Ersatzfahrzeuges ein ersatzfähiger einkommensteuerrechtlicher Schaden entsteht.

Normenkette:

BGB § 249, § 251 ;
Fundstellen
r+s 1988, 366