Stand: 10.12.2007
zuletzt geändert durch:
-, -
Zu § 24 UStG (§ 71 UStDV)

266 UStR2008 Steuerfreie Umsätze im Sinne des § 4 Nr. 8 ff. UStG im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

266 Steuerfreie Umsätze im Sinne des § 4 Nr. 8 ff. UStG im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs

UStR2008 ( Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 )

1Die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG umfasst alle im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze und die diesen Umsätzen zuzurechnenden Vorsteuern. 2Die Steuerbefreiungen des § 4 Nr. 8 ff. UStG bleiben jedoch unberührt. 3Die Vorschrift des § 9 UStG ist für sie nicht anzuwenden. 4Für diese Umsätze ist somit ein Durchschnittssatz nicht festgesetzt. 5Ein besonderer Abzug der diesen Umsätzen zuzurechnenden Vorsteuern entfällt. 6Diese Regelung ist insbesondere für die Verkäufe land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke von Bedeutung, auf die auch im Rahmen des § 24 UStG die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG anzuwenden ist.