Der Kläger verlangt die Erteilung einer Rechnung gemäß § 14 Abs. 1 UStG über einen von der Beklagten aus ihrem Betriebsvermögen verkauften Pkw der Marke Porsche 911 SC Carrera. Er ist bereits im Besitz einer von der Beklagten unter dem 1. Juli 1985 ausgestellten Rechnung folgenden Inhalts:
»Wir verkaufen Ihnen einen Pkw Porsche 911 SC Carrera, unfallfrei, Erstzulassung April 1984, km-Stand ca. 26. 000, Fahrgestell-Nr. x zu DM: 58.000,-- + 14% MWSt. 8.120,-- = 66.120,--
Betrag dankend erhalten.«
Ein Empfänger ist in der Rechnung nicht genannt. Die Beklagte hat den ausgewiesenen Kaufpreis in Höhe von 66.120 DM (brutto) erhalten; das Fahrzeug wurde im Fahrzeugbrief am 11. Juli 1985 auf den Kläger umgeschrieben.
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