OLG Köln vom 07.10.1991
26 W 14/91
Normen:
BGB § 1361 ;
Fundstellen:
FamRZ 1992, 440
LSK-FamR/Hülsmann, § 1361 BGB LS 86
NJW-RR 1992, 1348

OLG Köln - 07.10.1991 (26 W 14/91) - DRsp Nr. 1994/12248

OLG Köln, vom 07.10.1991 - Aktenzeichen 26 W 14/91

DRsp Nr. 1994/12248

a. Der Alleineigentümer eines Hausgrundstücks, das die Ehegatten während intakter Ehe bewohnt haben, hat einen Vergütungsanspruch gegen den anderen Ehegatten, wenn dieser bei Trennung der Parteien im Haus verbleibt, während der Hauseigentümer auszieht und wenn weder eine gerichtliche Zuweisung stattgefunden hat, noch sich die Eheleute über die Wohnungsnutzung geeinigt haben.