I.
Streitig ist, ob Abonnementgebühren für Fernsehsendungen dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen sind.
Die Klägerin betätigt sich seit 1990 als Pay-TV-Anbieter auf dem deutschen Markt. Dabei wird durch die Klägerin von einem Abwicklungsstudio aus von Informationsträgern (Filmkopien oder Magnetbändern) ein verschlüsseltes Programm erstellt und über Satelliten, das Kabelnetz der Telekom und sonstigen technischen Einrichtungen den entsprechenden Empfängern zugänglich gemacht. Alle Empfänger, die im Besitz eines von der Klägerin bei Abschluss eines Abonnementvertrages zur Verfügung gestellten Dekoders sind, können das Programm entschlüsseln und damit sehbar machen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|