AG Groß Gerau vom 13.06.1991
7 F 272/91
Normen:
BGB § 1629 ;
Fundstellen:
FamRZ 1991, 1466

AG Groß Gerau - 13.06.1991 (7 F 272/91) - DRsp Nr. 1994/15619

AG Groß Gerau, vom 13.06.1991 - Aktenzeichen 7 F 272/91

DRsp Nr. 1994/15619

Leben die Eltern innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt und ist nicht aufzuklären, in wessen Obhut sich die Kinder der Parteien befinden, so ist keiner von beiden befugt, Unterhaltsansprüche der Kinder geltend zu machen.

Normenkette:

BGB § 1629 ;
Fundstellen
FamRZ 1991, 1466