FG Hamburg - Urteil vom 05.12.2007
7 K 71/06
Normen:
AO § 168 ; AO § 365 Abs. 3 ; UStG § 6a ; UStDV § 10 Abs. 1 ; UStDV § 17a ;
Fundstellen:
EFG 2008, 653

Anforderungen an den Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

FG Hamburg, Urteil vom 05.12.2007 - Aktenzeichen 7 K 71/06

DRsp Nr. 2008/3990

Anforderungen an den Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

1. Ein USt-Vorauszahlungsbescheid wird zum Gegenstand eines anhängigen Einspruchsverfahrens gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung der Zustimmung zu einer USt-Voranmeldung. 2. CMR-Frachtbriefe sind regelmäßig keine ausreichenden Nachweise über die Versendung des Gegenstandes der Lieferung ins übrige Gemeinschaftsgebiet. Ihre Funktion besteht vielmehr im Nachweis des Beförderungsvertrags und der Übernahme des Gutes durch den Frachtführer. 3. Ein Gutglaubensschutz im Sinne von § 6a Abs. 4 UStG ist erst zu prüfen, wenn der Unternehmer seinen Nacheispflichten nach §§ 17a ff UStDV nachgekommen ist.

Normenkette:

AO § 168 ; AO § 365 Abs. 3 ; UStG § 6a ; UStDV § 10 Abs. 1 ; UStDV § 17a ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Herabsetzung von Umsatzsteuervorauszahlungsbescheiden soweit darin Umsatzsteuer für von ihr erklärte innergemeinschaftliche Lieferungen festgesetzt ist.