BFH - Beschluss vom 25.11.2005
V B 75/05
Normen:
FGO § 69 Abs. 2, 3 S. 1 ; UStDV (1999) § 17a § 17c ; UStG (1993) § 4 Nr. 1 lit. b § 6a Abs. 1, 3, 4 ;
Fundstellen:
BB 2006, 142
BFH/NV 2006, 447
BFHE 212, 176
BStBl II 2006, 484
DStR 2006, 132
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 14.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 14 V 23/04

Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

BFH, Beschluss vom 25.11.2005 - Aktenzeichen V B 75/05

DRsp Nr. 2006/159

Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

»1. Es ist noch nicht geklärt, welche Anforderungen an den Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung zu stellen sind und unter welchen Voraussetzungen sich ein Unternehmer auf die Regelung zum Gutglaubensschutz in § 6a Abs. 4 UStG berufen kann. 2. Ist die Rechtslage nicht eindeutig, ist über die zu klärenden Fragen im summarischen Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakts nicht abschließend zu entscheiden. 3. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden kann.«

Normenkette:

FGO § 69 Abs. 2, 3 S. 1 ; UStDV (1999) § 17a § 17c ; UStG (1993) § 4 Nr. 1 lit. b § 6a Abs. 1, 3, 4 ;

Gründe:

I. Streitig ist, ob die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a des Umsatzsteuergesetzes 1999 (UStG) vorliegen.

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) betreibt seit 1997 --neben seiner Tätigkeit als Unternehmensberater und Dozent-- einen Handel mit hochwertigen Kraftfahrzeugen. In den Jahren 2000 und 2001 (Streitjahre) lieferte er 79 Fahrzeuge an sechs verschiedene spanische Unternehmen sowie 2 Fahrzeuge an ein belgisches Unternehmen.