Annahme einer schweren Härte wegen Verschlechterung des Krankenversicherungsschutzes
Eine schwere Härte kann nicht allein wegen einer Verschlechterung des Krankenversicherungsschutzes bejaht werden.
Normenkette:
BGB § 1568 ; Fundstellen
FamRZ 1981, 649
LSK-FamR/Hülsmann, § 1568 BGB LS 8
NJW 1981, 2516