BGH vom 20.01.1983
II ZR 91/82
Normen:
BGB Vor §§ 1353 ff.;
Fundstellen:
FamRZ 1983, 349
LSK-FamR/Fischer, Vor §§ 1353 ff. BGB LS 59

Anspruch eines Ehegatten auf Ausgleich von Aufwendungen für das Hausgrundstück des anderen Ehegatten

BGH, vom 20.01.1983 - Aktenzeichen II ZR 91/82

DRsp Nr. 1994/4770

Anspruch eines Ehegatten auf Ausgleich von Aufwendungen für das Hausgrundstück des anderen Ehegatten

Soweit ein Partner während des Zusammenlebens Aufwendungen für das Hausgrundstück des anderen bezahlt, kann er dafür keinen Ausgleich verlangen. Nichts anderes gilt, wenn die Aufträge zwar während des Zusammenlebens vergeben, die Rechnungen aber erst nach der Trennung bezahlt wurden. Diese Aufwendungen sind als Beitrag für das Zusammenleben erbracht worden. Es gilt aber für die nichteheliche Lebensgemeinschaft der Grundsatz, daß Leistungen, die der eine oder andere für das gemeinsame Zusammenleben erbringt, nicht gegeneinander aufgerechnet werden, es sei den, es ist etwas anderes vereinbart.

Normenkette:

BGB Vor §§ 1353 ff.;
Fundstellen
FamRZ 1983, 349
LSK-FamR/Fischer, Vor §§ 1353 ff. BGB LS 59