FG Niedersachsen - Urteil vom 05.11.2009
16 K 10340/07
Normen:
UStG § 24;

Anwendbarkeit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf die Umsätze aus einer Pensionspferdehaltung

FG Niedersachsen, Urteil vom 05.11.2009 - Aktenzeichen 16 K 10340/07

DRsp Nr. 2010/4771

Anwendbarkeit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf die Umsätze aus einer Pensionspferdehaltung

1. Zur Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG. 2. § 24 UStG erfasst nur Lieferungen landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftliche Dienstleistungen, auf die die Pauschalregelung des Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG Anwendung findet. Andere Umsätze unterliegen der allgemeinen Regelung. 3. Ein Stpfl., der einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Pferdehaltung auf einer zur landwirtschaftlichen Nutzung bestimmten Fläche betreibt und Unternehmensumsätze aus einer Pensionspferdehaltung erzielt, unterfällt hinsichtlich der Umsätze aus der Pensionspferdehaltung den Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 UStG.

Normenkette:

UStG § 24;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Umsätze der Klägerin aus einer Pensionspferdehaltung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) unterliegen.