FG Baden-Württemberg - Urteil vom 08.11.2000
2 K 91/00
Normen:
AO 1977 § 364b Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 79b Abs. 3 ; FGO § 76 Abs. 3 ; AO 1977 § 91 ; AO 1977 § 126 Abs. 1 Nr. 3 ;

Aufhebung eines Schätzungsbescheids trotz wirksamer Setzung einer Präklusionsfrist wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs; Umsatzsteuer 1995 und 1996; Einkommensteuer 1995

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.11.2000 - Aktenzeichen 2 K 91/00

DRsp Nr. 2002/4166

Aufhebung eines Schätzungsbescheids trotz wirksamer Setzung einer Präklusionsfrist wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs; Umsatzsteuer 1995 und 1996; Einkommensteuer 1995

1. Auch wenn das FA im Einspruchsverfahren wirksam eine Ausschlussfrist nach § 364b AO 1977 gesetzt hat, darf das FG die erst im Klageverfahren eingereichten Steuererklärungen nur dann ermessenfehlerfrei zurückweisen, wenn sich hierdurch die Erledigung des Rechtsstreits verzögert hat. 2. Ein nach wirksamer Setzung der Ausschlussfrist ergangener Umsatzsteuer-Schätzungsbescheid ist aufzuheben, wenn das FA dem Steuerpflichtigen die Schätzung eines Umsatzes von 0 DM angekündigt, anschließend aber ohne Gewährung rechtlichen Gehörs einen Umsatz von 10.000 DM geschätzt hat; eine "Heilung" durch Nachholung des rechtlichen Gehörs nach Erlass des Bescheids ist in diesem Fall nicht möglich.

Normenkette:

AO 1977 § 364b Abs. 1 Nr. 1 ; FGO § 79b Abs. 3 ; FGO § 76 Abs. 3 ; AO 1977 § 91 ; AO 1977 § 126 Abs. 1 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist in den Veranlagungszeiträumen 1995 und 1996 im Wesentlichen, ob die nach Setzung einer Ausschlussfrist durch das beklagte Finanzamt (FA) im Finanzgerichtsverfahren eingereichten Steuererklärungen noch berücksichtigt werden können.