FG Baden-Württemberg - Urteil vom 17.09.2003
2 K 270/01
Normen:
UStG § 4 Nr. 12a § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 4 § 15a ;

Aufteilung der Vorsteuern aus den Herstellungskosten eines teilweise steuerpflichtig vermieteten Grundstücks; Umsatzsteuer 1994

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.09.2003 - Aktenzeichen 2 K 270/01

DRsp Nr. 2003/14829

Aufteilung der Vorsteuern aus den Herstellungskosten eines teilweise steuerpflichtig vermieteten Grundstücks; Umsatzsteuer 1994

1. Ein Unternehmer, der Leistungen für ein Gebäude mit Wohn- und Gewerbeflächen bezieht, hat zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge eine sachgerechte Schätzung i.S. von § 15 Abs. 4 UStG vorzunehmen. Er hat dabei einen gewissen Spielraum (z.B. Aufteilung nach Umsatzschlüssel, nach Flächenschlüssel oder nach Ertragswertverfahren, wenn der Kaufpreis für das Gebäude aus Ertragswerten für seine unterschiedlich genutzten Teile zusammengesetzt wurde).2. Hat der Unternehmer ein i.S. des § 15 Abs. 4 UStG sachgerechtes Aufteilungsverfahren gewählt, ist dieser Maßstab auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume der Besteuerung zugrunde zu legen. Dieser Aufteilungsmaßstab ist auch maßgebend für eine mögliche Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Änderungen, die sich auf die Höhe der steuerfreien oder steuerpflichtigen Mietumsätze auswirken.