BFH - Urteil vom 10.12.2009
V R 13/08
Normen:
UStG § 14; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 4 S. 1; AO § 168;
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 30.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 10398/03

Aufteilung von Vorsteuern im Zusammenhang mit der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes; Differenzierung bei Baumaßnahmen bzgl. der Vorsteuer zwischen der Herstellung eines neuen Gebäudes und anschaffungsnahem Aufwand und Erhaltungsaufwendungen; Nachträglicher Wechsel vom Flächenschlüssel zum Umsatzschlüssel als Aufteilungsmaßstab

BFH, Urteil vom 10.12.2009 - Aktenzeichen V R 13/08

DRsp Nr. 2010/5224

Aufteilung von Vorsteuern im Zusammenhang mit der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes; Differenzierung bei Baumaßnahmen bzgl. der Vorsteuer zwischen der Herstellung eines neuen Gebäudes und anschaffungsnahem Aufwand und Erhaltungsaufwendungen; Nachträglicher Wechsel vom Flächenschlüssel zum Umsatzschlüssel als Aufteilungsmaßstab

Normenkette:

UStG § 14; UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; UStG § 15 Abs. 4 S. 1; AO § 168;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten über die Aufteilung von Vorsteuern, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes angefallen sind.