1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung.
Die Antragstellerin, die steuerpflichtige Umsätze aus ihrer selbstständigen Tätigkeit als Tierheilpraktikerin erzielt, gab hierfür seit 1996 keine Umsatzsteuererklärungen ab.
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