BFH - Urteil vom 04.02.2015
XI R 14/14
Normen:
UStG § 1 Abs. 1a, § 4 Nr. 8 Buchst. f, § 4 Nr. 9 Buchst. a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8; MwStSystRL Art. 19;
Fundstellen:
BFHE 250, 240
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz , vom 13.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 1396/10 1036

Begriff der Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. von § 1 Abs. 1a UStG

BFH, Urteil vom 04.02.2015 - Aktenzeichen XI R 14/14

DRsp Nr. 2015/11418

Begriff der Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. von § 1 Abs. 1a UStG

Beim Verkauf verpachteter Altenheime von einer Unternehmensgruppe an eine andere Unternehmensgruppe liegt keine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn die Fortführung der Verpachtungstätigkeit die Übertragung von Grundbesitz, Inventar und Gesellschaftsanteilen erfordert und diese Übertragungen von verschiedenen (selbständigen) Veräußerern an verschiedene (selbständige) Erwerber erfolgen.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 13. März 2014 6 K 1396/10 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1a, § 4 Nr. 8 Buchst. f, § 4 Nr. 9 Buchst. a; Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8; MwStSystRL Art. 19;

Gründe

I.