I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR), die nach ihren Angaben in der Gewerbesteuererklärung 1969 und in der Einnahme-Überschuß-Rechnung 1969 nur in der Zeit vom 25. April bis 30. Juni 1969 bestanden hat. In der am 30. November 1970 abgegebenen und von einem der beiden Gesellschafter unterzeichneten Umsatzsteuerjahreserklärung 1969 (auf Vordruck USt 2 A - Umsatzsteuererklärung für Regelbesteuerung) erklärte sie Umsätze in Höhe von ...DM und errechnete unter Anwendung des allgemeinen Steuersatzes (§ 12 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes - Mehrwertsteuer - - UStG 1967 -) eine Steuerschuld von ...DM. Von dieser zog sie ...DM Vorsteuerbeträge ab, so daß sich eine Steuerzahlungsschuld von ...DM ergab.
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