OLG Düsseldorf - Urteil vom 24.11.1987 (2 Ss 203/87) - DRsp Nr. 1996/16788
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.1987 - Aktenzeichen 2 Ss 203/87
DRsp Nr. 1996/16788
Bei einer Verurteilung wegen Umsatzsteuerhinterziehung sind unterlassene Absetzungen von Vorsteuerbeträgen wegen des Kompensationsverbots nach § 370 Abs. 4 Satz 3 AO zwar für den Schuldspruch ohne Bedeutung; die entsprechenden Beträge können aber bei der Rechtsfolgenentscheidung unter dem Gesichtspunkt der verschuldeten Auswirkungen der Tat berücksichtigt werden.