Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Streitig ist der Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus Rechnungen in den Jahren 2009 bis 2012 (Streitjahre).
1. Die Klägerin ist ein staatlich anerkannter Heilklimatischer Luftkurort im Landkreis [ ___ ]. Es existieren u.a. zwei Reha-Kliniken.
2. Die Kurverwaltung der Klägerin wird seit 1. Januar 1997 zuletzt unter der Bezeichnung "[ ___ ] A" kommunalrechtlich als Eigenbetrieb geführt (§
Jahr | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
Einnahmen brutto in Euro | 248.723,22 | 239.867,78 | 236.948,60 | 246.067,35 |
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