Der Kläger ist ein Verein, dessen Zweck die weltweite Pflege, Verbreitung und Förderung des ...spiels ist. Der unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kläger, der Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, ermittelte den Gewinn bisher durch Einnahme-Überschuss-rechnung nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz - EStG -.
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