BGH - Urteil vom 11.12.1985
IVb ZR 83/84
Normen:
BGB § 1372 ;
Fundstellen:
FamRZ 1986, 436
JuS 1986, 564
LSK-FamR/Hülsmann, § 1372 BGB LS 53
MDR 1986, 567
NJW 1986, 1339

Berücksichtigung der alleinigen Benutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

BGH, Urteil vom 11.12.1985 - Aktenzeichen IVb ZR 83/84

DRsp Nr. 1994/4380

Berücksichtigung der alleinigen Benutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

»Zur Frage, ob ein Ehegatte ein Nutzungsentgelt dafür beanspruchen kann, daß der andere nach der Trennung die Ehewohnung auf dem im Miteigentum beider stehenden Grundstück allein bewohnt, wenn dieser Gebrauchsvorteil bereits bei der Regelung des Trennungsunterhalts berücksichtigt worden ist.« Im Einzelfall kann ein Ehegatte bis zu Scheidung an der bisherigen Regelung der Verwaltung und Benutzung festgehalten werden, etwa wenn der im gemeinschaftlichen Haus verbleibende Ehegatte wirtschaftlich zur Übernahme von Gegenleistungen für eine ihm aufgedrängte Alleinnutzung des Hauses nicht in der Lage ist. Nach billigem Ermessen muß die Regelung dem Interesse aller Teilhaber einer Gemeinschaft entsprechen.

Normenkette:

BGB § 1372 ;

Tatbestand: