BGH vom 13.01.1990
XII ZR 21/89
Normen:
BGB § 1577 ;
Fundstellen:
FamRZ 1990, 979, 980
LSK-FamR/Hülsmann, § 1577 BGB LS 62

Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bemessung des Barunterhalts

BGH, vom 13.01.1990 - Aktenzeichen XII ZR 21/89

DRsp Nr. 1994/4083

Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Bemessung des Barunterhalts

Das (staatliche) Kindergeld soll den Eltern die Unterhaltsgewährung für das Kind erleichtern. Es wirkt einkommenserhöhend, da es nicht an das Kind weitergegeben zu werden braucht. Im Innenverhältnis der Eltern steht es beiden anteilig zu, wenn beide dem Kind Unterhalt leisten. Im Streitfall aber erbringt nur noch der Ehemann Unterhaltsleistungen an die volljährige Tochter, so daß das Kindergeld, das an ihn ausgezahlt wird, allein ihm zusteht und deshalb mit voller Höhe sein unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen steigert.

Normenkette:

BGB § 1577 ;

Hinweise:

Vgl. hierzu auch BGH, FamRZ 1992, 539, 541 mit Anm. Graba, FamRZ 1992, 541. Mit beachtlichen Argumenten gegen die Ansicht, Kindergeld sei im Verhältnis der Eltern zueinander als Einkommen anzusehen: Kalthoener/Büttner, aaO., Rdn. 483.

Fundstellen
FamRZ 1990, 979, 980