Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt.
Ihre im Dezember 1975 geschlossene, kinderlos gebliebene Ehe wurde durch Urteil des Familiengerichts vom 5. Oktober 1983, rechtskräftig seit 19. November 1983, geschieden. Zuvor hatten die Parteien zunächst von Oktober 1977 bis Januar 1979 vorübergehend und ab September 1979 endgültig getrennt gelebt. Der Scheidungsantrag des Klägers wurde der Beklagten im August 1980 zugestellt.
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