BGH - Urteil vom 11.02.1987
IVb ZR 20/86
Normen:
BGB § 1578 Abs.1 S.1, S.2;
Fundstellen:
BGHR BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1 Unterhaltsbemessung 2
BGHR BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1 Unterhaltsbemessung 3
DRsp I(166)168d
FamRZ 1987, 459
MDR 1987, 654
NJW 1987, 1555

Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen Unterhalts; Berücksichtigung auf dem Versorgungsausgleich beruhenden Renteneinkommens

BGH, Urteil vom 11.02.1987 - Aktenzeichen IVb ZR 20/86

DRsp Nr. 1992/3279

Berücksichtigung späterer Einkommenssteigerungen bei Bemessung des nachehelichen Unterhalts; Berücksichtigung auf dem Versorgungsausgleich beruhenden Renteneinkommens

»a) Zur Frage der Berücksichtigungsfähigkeit späterer Einkommenssteigerungen bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts. b) Das auf dem Versorgungsausgleich beruhende Renteneinkommen des Unterhaltsberechtigten ist nicht (schon) bei der Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse, sondern (erst) als bedarfsmindernd zu berücksichtigen.«

Normenkette:

BGB § 1578 Abs.1 S.1, S.2;

Tatbestand:

Die Parteien waren verheiratet. Sie streiten um nachehelichen Unterhalt.