Berücksichtigung von BAföG-Darlehen bei der Bemessung des Ausbildungsunterhalts
Zu Einkünften, die die Unterhaltsbedürftigkeit mindern, gehören grundsätzlich auch die unter sehr günstigen Bedingungen gewährten BAföG-Darlehen. Einem volljährigen Studenten ist daher im allgemeinen zumutbar, zur (teilweisen) Minderung seiner Bedürftigkeit ein derartiges Darlehen aufzunehmen.
Normenkette:
BGB § 1577 ; Fundstellen
FamRZ 1989, 499, 500
LSK-FamR/Hülsmann, § 1577 BGB LS 65
NJW-RR 1989, 578