BGH vom 11.05.1988
IVb ZR 40/87
Normen:
BGB § 1578 ;
Fundstellen:
FamRZ 1988, 701, 703
LSK-FamR/Hülsmann, § 1578 BGB LS 41
NJW 1988, 2034

Berücksichtigung von nach der Scheidung eintretenden Änderungen in den Einkünften eines Ehegatten für den Unterhaltsanspruch

BGH, vom 11.05.1988 - Aktenzeichen IVb ZR 40/87

DRsp Nr. 1994/4221

Berücksichtigung von nach der Scheidung eintretenden Änderungen in den Einkünften eines Ehegatten für den Unterhaltsanspruch

Nach der Scheidung eintretende Änderungen in den Einkünften der Ehegatten haben Bedeutung, wenn ihnen eine Entwicklung zugrundeliegt, die aus der Sicht des Scheidungszeitpunktes mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, und wenn diese Erwartung die ehelichen Lebensverhältnisse bereits mitgeprägt hat. Entsprechendes muß gelten, wenn sich eine Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht aus einer Erhöhung der Einkünfte ergibt, sondern darauf beruht, daß regelmäßig wiederkehrende Verbindlichkeiten, etwa Kreditraten, erwartungsgemäß zu einem bestimmten, nach der Scheidung liegenden Zeitpunkt entfallen.

Normenkette:

BGB § 1578 ;

Hinweise: